Hüttenreglement: Unterschied zwischen den Versionen
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− | + | 8. Aufenthalte müssen ausnahmslos angemeldet werden. Berücksichtigung der Anmeldungen nach deren Eingang.<br> | |
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− | + | 10. Wochenende und Ferien: Während den Winterthurer Sportferien, Herbstferien sowie den Weihnachtsferien ist die Hütte für Mitglieder reserviert, wobei ausnahmsweise auch Nichtmitglieder berücksichtigt werden können.<br> | |
− | + | 11. Die Platzreservierung ausserhalb der oben genannten Ausnahmen liegt in der Kompetenz des Hüttenchefs.<br> | |
==Haftung== | ==Haftung== | ||
− | + | 12. Die Person, welche stellvertretend für andere Personen anmeldet, haftet grundsätzlich für Schäden in und an der Hütte dieser Personen.<br> | |
− | + | 13. Minderjährige Nichtmitglieder müssen von einer erwachsenen Person begleitet werden.<br> | |
− | + | 14. Der Hausordnung ist Folge zu leisten. Sie ist in der Hütte angeschlagen.<br> | |
==Taxen== | ==Taxen== | ||
− | + | 15. Die Taxen werden von der GV festgelegt und in der Hütte angeschlagen.<br> | |
− | Winterthur, | + | Winterthur, 3. November 2016 |
Vorstand und Hüttenkommission | Vorstand und Hüttenkommission |
Aktuelle Version vom 11. November 2016, 12:38 Uhr
SKI-CLUB
WÜLFLINGEN
Hüttenreglement
Inhaltsverzeichnis
Hüttenkommission
1. Zur Verwaltung der Hütte wird durch die GV eine dreiköpfige Hüttenkommission gewählt, deren Vorsitz der Hüttenchef einnimmt. Neben dem Hüttenchef darf kein weiteres Vorstandsmitglied in der Hüttenkommission vertreten sein.
2. Jedes Kommissionsmitglied kann eine Sitzung einberufen, wozu auch der Präsident einzuladen ist.
Hüttenchef
3. Der Hüttenchef vertritt die Hüttenkommission im Vorstand.
4. Der Hüttenchef besorgt die Anschaffung von Brennholz, notwendiges Hütteninventar, Putzmittel etc.
5. Der Hüttenchef und der Vorstand organisieren Hüttenputzete und Arbeitstage.
6. Der Hüttenchef kann bei Bedarf einen Hüttenwart bestimmen.
Platzreservierung
7. Die Skihütte steht in erster Linie Mitgliedern offen.
8. Aufenthalte müssen ausnahmslos angemeldet werden. Berücksichtigung der Anmeldungen nach deren Eingang.
9. Bei Clubanlässen ist die Hütte für Mitglieder reserviert, wobei ausnahmsweise auch Nichtmitglieder berücksichtigt werden können.
10. Wochenende und Ferien: Während den Winterthurer Sportferien, Herbstferien sowie den Weihnachtsferien ist die Hütte für Mitglieder reserviert, wobei ausnahmsweise auch Nichtmitglieder berücksichtigt werden können.
11. Die Platzreservierung ausserhalb der oben genannten Ausnahmen liegt in der Kompetenz des Hüttenchefs.
Haftung
12. Die Person, welche stellvertretend für andere Personen anmeldet, haftet grundsätzlich für Schäden in und an der Hütte dieser Personen.
13. Minderjährige Nichtmitglieder müssen von einer erwachsenen Person begleitet werden.
14. Der Hausordnung ist Folge zu leisten. Sie ist in der Hütte angeschlagen.
Taxen
15. Die Taxen werden von der GV festgelegt und in der Hütte angeschlagen.
Winterthur, 3. November 2016
Vorstand und Hüttenkommission